Odeon Theater Goslar

Tickets

Die Abo- und Vorverkaufsregelungen


Das Abonnement ist ein fester Vertrag zwischen dem Abonnenten und dem Odeon-Theater. Es wird für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, sofern bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres keine schriftliche Kündigung erfolgt ist. Bei gewünschten Platz- / Kategoriewechsel für die kommende Spielzeit informieren Sie uns bitte ebenfalls schriftlich bis zu diesem Termin.

Sie erhalten Ihre Abonnementskarten jeweils nach den niedersächsischen Sommerferien auf postalischem Wege.

Neue Abonnements können in unserem Theaterbüro während der Kassenöffnungszeiten bestellt werden. Die Bestellung kann auch telefonisch erfolgen (0 53 21) 31 98 40 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odeon-theater.de unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen. Wir rufen Sie dann entsprechend zurück.

Abo I & II, das Wahl-Abo

Das Abonnement I beinhaltet zehn Vorstellungen aus dem Bereich Schauspiel, das Abonnement II sechs Vorstellungen aus dem Musiktheater. Die einzelnen Abonnementspreise sind aus der separaten Aufstellung ersichtlich.

Für das Wahl-Abonnement stehen Ihnen die Stücke im Schauspiel, Musiktheater und der "Freien Aufführungen" zur Auswahl. Von Ihnen sind mindestens sechs Stücke auszuwählen, von denen mindestens drei aus dem Bereich Schauspiel stammen müssen.

Selbstverständlich können Sie auch mehr als sechs Stücke innerhalb der Spielzeit beliebig wählen, und die Menge auch zu jeder Abonnementverlängerung verändern - während einer Spielzeit verbleibt es aber unabhängig von der vorhergehenden Spielzeit bei einer Abnahme von sechs Stücken.

Die erstmalige Bestellung eines Wahl-Abonnements und die zugehörige Platzauswahl erfolgt im Theaterbüro. Vereinbaren Sie doch einfach per Telefon (0 53 21) 31 98 40 oder E-Mail info@odeon-theater.de einen Termin an dem Sie sich von uns beraten lassen wollen.

Bei Verlängerung des Wahl-Abonnements erfolgt die Auswahl der Stücke entweder persönlich im Theaterbüro oder schriftlich bis zum 01.06. der laufenden Spielzeit.

Daneben erhalten Sie als Wahl-Abonnent rechtzeitig einen Wahlvorschlag von sechs Stücken, der nach dem oben genannten Stichtag verbindlich wird, wenn Sie vorher Ihr Auswahlrecht nicht in Anspruch genommen haben.

Der Preis des Wahl-Abonnements ergibt sich durch die Addition der Einzelpreise für das Wahl-Abo.

Zahlung des Abonnements

Zu Beginn der neuen Spielzeit erhalten Sie im Zusammenhang mit Ihren Abonnementskarten die Rechnung mit einem Überweisungsformular. Sie haben auch die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei uns an der Theaterkasse zu den regulären Öffnungszeiten.

Sie haben die Möglichkeit, das Abonnement in zwei Raten zu begleichen, wobei die erste Rate zu Beginn der Spielzeit (aber spätestens bis zum 31. Oktober), die zweite Rate bis Ende Januar bezahlt sein muss.

Selbstverständlich ist es möglich, bei Neuerwerb eines Abonnements den Betrag bar an der Theaterkasse zu bezahlen.

Unsere Klassiker: Abo I & II

  Reihe Abo I
(Schauspiel)
Abo II
(Musiktheater)
Parkett 1. - 5. 148,00 € 105,00 €
Parkett 6. - 11. 129,00 € 94,80 €
Parkett 12. - 15. 106,00 € 82,20 €
Parkett 16. - 20. 90,00 € 61,20 €
Mittelbalkon 1. - 3. 134,00 € 100,20 €
Mittelbalkon 4. - 8. 114,00 € 88,20 €
Mittelbalkon 9. - 13. 88,00 € 64,20 €
Seitenbalkon 1. - 2. 60,00 € 51,00 €
Seitenbalkon 3. - 4. 50,00 € 45,00 €

Flexibel bleiben: Unser Wahl-Abo

  Reihe Wahl-Abo
(Schauspiel)
Wahl-Abo
(Musiktheater)
Parkett 1. - 5. 18,00 € 22,00 €
Parkett 6. - 11. 17,00 € 21,00 €
Parkett 12. - 15. 16,00 € 19,00 €
Parkett 16. - 20. 14,00 € 16,00 €
Mittelbalkon 1. - 3. 17,00 € 21,00 €
Mittelbalkon 4. - 8. 16,00 € 20,00 €
Mittelbalkon 9. - 13. 14,00 € 16,00 €
Seitenbalkon 1. - 2. 16,00 € 20,00 €
Seitenbalkon 3. - 4. 6,00 € 9,00 €

Für Zahlungserinnerungen wird eine Gebühr von 5,- € erhoben.

Besondere Regelungen für Abonnenten:

  • - Außerordentliche Kündigungsgründe sind Ortswechsel und Sterbefälle im eigenen Haus
  • - Ein Rücktritt vom Abonnement ist nicht möglich, wohl aber die Übertragung auf eine andere Person
  • - Bei Verhinderung können ausnahmsweise einzelne Karten an der Theaterkasse zurückgegeben werden. Dies ist auf maximal zwei Karten je Abonnement beschränkt.
  • - Sollten die zurückgegeben Karten im Freiverkauf verkauft werden, erhält der Abonnent nach Ablauf der jeweiligen Spielzeit eine Gutschrift in Höhle der entsprechenden Abopreise auf die folgende Rechnung der Abonnementverlängerung.


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Einzeltickets

Der Kartenvorverkauf beginnt für Abonnenten bereits ab Spielzeitbeginn. Vorbestellte Karten müssen innerhalb von vier Wochen bezahlt und abgeholt werden, andernfalls gehen sie zurück in den freien Verkauf.

Bei Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Eintrittspreise und Vorverkaufszeiten. Handelt es sich um eine Vermietung unseres Hauses, bestimmt der entsprechende Veranstalter die Eintrittspreise.

Gruppen

Bei Kartenvorbestellungen von mehr als 20 Karten bitten wir Sie, einen gesonderten Abholtermin mit uns zu vereinbaren. Nehmen Sie dazu während der Kassenöffnungszeiten unter der Telefonnummer 05321 / 31 98 40 mit uns Kontakt auf oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odeon-theater.de unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen. Wir rufen Sie dann umgehend zurück.


Spielplanänderungen/ -ausfälle

Spielplanänderungen können eine Verlegung der Abonnementstage oder eine Ersatzvorstellung erfordern. In diesem Fall werden Sie schnellstmöglich informiert.

Eine Erstattung von Eintrittskarten ist nur bei einer generellen Absage einer Veranstaltung möglich.

Ein Ersatz für versäumte Vorstellungen, nicht eingelöste oder verlorene Eintrittskarten oder für Vorstellungen, die durch Streik oder höhere Gewalt ausfallen, kann leider nicht gewährt werden.


Bitte beachten Sie:
* Reservierte Tickets müssen innerhalb von 4 Wochen bezahlt und abgeholt werden, andernfalls gehen sie in den freien Verkauf zurück.
* Wir möchten darauf hinweisen, dass Film-, Video- und Tonaufnahmen sowie das Fotografieren im Odeon-Theater aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet sind